Unterschieden wird zwischen zwei verschiedenen Formen der Vermietung. Das sind einerseits die Langzeitvermietung (in der Regel ab 1 Jahr Mietdauer) und die Ferienvermietung an touristische Gäste. Während die Langzeitvermietung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben uneingeschränkt möglich ist, ist eine touristische Vermietung an Urlaubsgäste nur mit einer entsprechenden Lizenz für die Immobilie erlaubt.

Sollte Ihre Immobilie bereits über eine solche Lizenz verfügen oder der Kauf einer solchen Immobilie angestrebt werden – Glückwunsch! Eine solche Lizenz ist objektgebunden und wird mit verkauft.

Eine solche Lizenz zu erhalten ist an zahlreiche Voraussetzungen gebunden: So wurde Mallorca in Zonen aufgeteilt, wo touristische Vermietung (nach Beantragung einer Lizenz) möglich oder nur eingeschränkt möglich ist (nur 60 Tage pro Jahr und das nur wenn die Immobilie Hauptwohnsitz ist) bzw. in manchen Wohnanlagen, wenn die Mehrheit der Eigentümer für die touristische Vermietung stimmt. Außerdem gibt es Regionen, in denen weder die Vermietung von Wohnungen noch die von Häuser bzw. Fincas erlaubt ist, weil sie touristisch schon überlaufen sind wie die Playa de Palma oder Palma selbst.

Um einer touristische Vermietlizenz sind folgende Kriterien notwendig

1. Laut Zonenplan muss es möglich sein

2. Gebäude muss mehr als 5 Jahre alt sein

3. Bewohnbarkeitsbescheinigung muss vorliegen, alle Gebäudeteile müssen legal sein

4. Im Falle einer Wohnung müssen alle Eigentümer einer Vermietung an Urlauber zustimmen.

5. Das Kontingent der Region an Ferienvermietung darf noch nicht ausgeschöpft sein. (Das muss bei Interesse dann jeweils bei der Behörde für das konkrete Objekt abgeklärt werden)

Sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein, so können Sie eine Lizenz beantragen. Für die Genehmigung kommen pro Bett, das an Urlauber vermietet wird, Kosten auf Sie zu. Diese variieren bei Häusern und Wohnungen. Dabei kann auch eine Ratenzahlung vereinbart werden. Bis zur endgültigen Prüfung des Objekts erhalten Sie eine vorläufige Lizenznummer. Mit dieser können Sie dann aber sofort mit der Vermietung beginnen.

(April, 2020)