Grunderwerbsteuer

Der Kauf einer Immobilie unterliegt der entweder der Grunderwerbsteuer (gebrauchte Immobilie), der Mehrwertsteuer bei Neubauen (10 % vom Kaufpreis) und der Mehrwertsteuer beim Kauf von Grundstücken. Auf Mallorca fällt beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie folgende Grunderwerbsteuer an:

die ersten 400.000 € vom Kaufpreis werden mit 8 % versteuert

zwischen 400.000,01 € und 600.000 € beträgt die Grunderwerbsteuer 9 %

der Betrag zwischen 600.000,01 € und 1.000.000 € wird mit einem Steuersatz
von 10 % besteuert

ein Kaufpreis über 1.000.000 € wird mit 11 % besteuert.

Die Steuer ist innerhalb von 30 Tagen nach Eigentumsübertragung zu zahlen.

Mehrwertsteuer

Beim Kauf von Grundstücken von einem Gewerbeunternehmen sowie beim Kauf von Gewerbeimmobilien beträgt der Steuersatz 21 %. Grunderwerbsteuer und Mehrwertsteuer fallen nie kumulativ, sondern stets alternativ an.

Beurkundungs- oder Stempelsteuer

Unterliegt ein Erwerbsvorgang der Mehrwertsteuer, fällt zusätzlich Beurkundungs- oder Stempelsteuer an. Sie beträgt auf Mallorca derzeit 1,2 % (April 2020)

Schenkungsteuer

Erfolgt eine Schenkung der Immobilie, fällt Schenkungssteuer an. Das spanische Steuerrecht kennt Freibeträge zwischen engen Familienangehörigen wie in Deutschland nicht. Die Schenkung zwischen direkten Verwandten der auf- und absteigenden Linie sowie zwischen Ehepartnern und Lebensgefährten wird mit einem einheitlichen Steuersatz von 7 % belegt.

Gesondert zu versteuern ist ein evtl. Wertzuwachs der Immobilie. Auf den Wertzuwachs (Differenz von eigenem ehemaligen Kaufpreis und heutigem Wert) muss der Verschenker 19% Gewinnsteuer zahlen. Der Beschenkte zahlt auf den kompletten Wert der Immobilie 7 % Schenkungssteuer.

Erbschaftsteuer

Auf den Balearen beträgt die Steuer für alle direkten Verwandten bei Erbschaften 1 Prozent. Erben sind gesetzlich verpflichtet, eine Steuererklärung der notariellen Erbschaftsannahme über die in Spanien gelegenen Vermögenswerte des Erblassers wie Immobilien, Bankkonten, Wertpapiere, in Spanien zugelassene Boote und Autos, als auch spanische Lebensversicherungen innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach dem Todesfall des Erblassers bzw. von dem Tage der Kenntnis, dass der Erblasser verstorben ist, beim zuständigen spanischen Finanzamt abzugeben. Hier ist es sinnvoll die Hilfe eines Anwaltes oder einer Gestoria in Anspruch zu nehmen.

Hinzu kommen noch diverse andere Kosten:

Notar-Gebühren (ca. 0,2 bis 0,3 Prozent),

Eigentumsregister-Gebühren (ca. 0,25 Prozent), 

Gestoría-Honorar (bis ca. 1.300 Euro),

Rechtsanwalt (0,5 bis 1 Prozent des Kaufpreises
zzgl. Mehrwertsteuer, bei komplexen Fällen auch mehr)

Alles in allem können Sie bei Immobilien bis ca. 600.000 € mit Nebenkosten von ca. 10 % des Kaufpreises rechnen.

(April 2020)